So bist du sicher unterwegs

Alkohol und Straßenverkehr passen nicht zusammen. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Konzentration, das Reaktionsvermögen und die Fähigkeit, Gefahren richtig einzuschätzen. Dadurch steigt das Risiko für schwere Unfälle – unabhängig davon, ob man mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß unterwegs ist.

Lernspiel Crash-Gefahr – Dein Rat ist gefragt

Alkohol im Straßenverkehr? Ob als Mitfahrerin oder Mitfahrer, Fahrerin oder Fahrer oder Freund bzw. Freundin – manchmal ist guter Rat gefragt.

Lernspiel Alkohol und Gesetz

Null Promille ist die sicherste Entscheidung

Alkohol ist im Straßenverkehr sowohl für die eigene Person als auch für andere eine große Gefahr. Grundsätzlich sind junge Menschen besonders gefährdet: Verkehrsunfälle sind weltweit die häufigste Todesursache bei jungen Menschen. Im Jahr 2025 starben laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 435 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch Verkehrsunfälle. Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren haben das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr.

Alkohol erhöht dieses Risiko zusätzlich: 2025 wurden in Deutschland rund 35.000 Verkehrsunfälle registriert, bei denen mindestens eine beteiligte Person unter Alkoholeinfluss stand. Das heißt: Im Durchschnitt passierte etwa alle 15 Minuten ein Alkoholunfall. Besonders häufig passieren solche Unfälle nachts und am Wochenende – also zu Zeiten, in denen viele Menschen nach dem Feiern unterwegs sind.

Jugendliche fahren in einem Auto und lachen, die Beifahrerin trinkt Alkohol.

Welche Regeln gelten?

Die Regelungen beim Autofahren sind streng:

  • Während der zweijährigen Probezeit und für alle bis 21 Jahre gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr: Auch sehr geringe Alkoholmengen im Blut (unter 0,5 Promille) führen zu einer Geldstrafe und zu Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit kommt ein Aufbauseminar hinzu. Außerdem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Hat man 0,5 Promille oder mehr im Blut, führt dies zusätzlich zu einem Fahrverbot.
  • Für Erwachsene ab 21 Jahren gilt die 0,5-Promille-Grenze. Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ist das Fahren nicht mehr sicher. Deshalb wurde dieser Wert gesetzlich als Grenzwert festgelegt. Wenn man diesen Grenzwert erreicht oder überschreitet, drohen eine Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot.
  • Wenn Jugendliche mit 17 Jahren den Führerschein machen, gilt beim begleiteten Fahren für die Begleitperson die 0,5 Promille-Grenze.

Auch beim Radfahren gibt es Promillegrenzen für Alkohol. Ab 0,3 Promille drohen Geldstrafen, wenn man auffällig fährt (z. B. Schlangenlinien, Gleichgewichtsprobleme) oder einen Unfall verursacht. Wenn unter 18-Jährige beim Radfahren alkoholisiert in einen Unfall verwickelt sind, können sie Probleme bekommen, wenn sie später ihren Führerschein machen wollen. Manchmal müssen sie dann vorher ein medizinisch-psychologisches Gutachten ablegen.

Beim Fahren mit Elektrorollern oder E-Scootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.

Zwei junge Erwachsene fahren auf dem E-Scooter.