Zwei Jugendliche gehen durch die Getränkeabteilung eines Supermarktes. An der Wand hängt ein Aushang des Jugendschutzgesetzes.

Verboten oder erlaubt?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt in Deutschland, wie Kinder und Jugendliche vor Gefahren in der Öffentlichkeit und durch Medien geschützt werden sollen. Dazu zählt auch der Umgang mit Alkohol.

Es gilt:

  • Unter 16 Jahren: Du darfst Alkohol weder kaufen noch in der Öffentlichkeit trinken.
  • Ab 16 Jahre: Der Kauf von Bier, Biermixgetränken, Wein, Apfelwein und Sekt und das Trinken sind erlaubt.
  • Ab 18 Jahre: Erst jetzt darfst du Spirituosen (Wodka, Gin, Rum etc.) und Alkopops kaufen und trinken.

Das Jugendschutzgesetz regelt darüber hinaus, bis zu welchen Uhrzeiten Kinder und Jugendliche sich an öffentlichen Orten wie Gaststätten oder Tanzveranstaltungen allein bzw. in Begleitung von Personensorgeberechtigten aufhalten dürfen.

Inhalt unter 14 Jahren unter 16 Jahren ab 16 und unter 18 Jahren ab 18 Jahren
§ 4 Aufenthalt in Gaststätten
außer zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks in der Zeit von 5 bis 23 Uhr
bis 24 Uhr
§ 4 Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben
§ 5 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
u.a. Disco, Party, Vereinsfest
bis 24 Uhr
§ 5 Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege bis 22 Uhr bis 24 Uhr
§ 6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen / Teilnahme an Glücksspielen
§ 8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten
§ 9 Abgabe/Verzehr von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken etc.
§ 9 Abgabe/Verzehr anderer alkoholischer Getränke oder Lebensmittel
§ 10 Abgabe/Konsum von Tabakwaren, auch Shisha-Tabak, E-Zigaretten/E-Shishas (auch nikotinfrei)
erlaubt
nicht erlaubt, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person
nicht erlaubt, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
nicht erlaubt

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