Null Promille im Straßenverkehr
Alkohol und Straßenverkehr passen nicht zusammen. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Konzentration, das Reaktionsvermögen und die Fähigkeit, Gefahren richtig einzuschätzen. Dadurch steigt das Risiko für schwere Unfälle – unabhängig davon, ob man mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß unterwegs ist.
Lernspiel Crash-Gefahr – Dein Rat ist gefragt
Alkohol im Straßenverkehr? Ob als Mitfahrerin oder Mitfahrer, Fahrerin oder Fahrer oder Freund bzw. Freundin – manchmal ist guter Rat gefragt.
Null Promille ist die sicherste Entscheidung
Alkohol ist im Straßenverkehr eine große Gefahr – für dich und für andere. Besonders junge Menschen sind gefährdet: Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren haben ein besonders hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2025 starben laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 435 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch Verkehrsunfälle
Alkohol erhöht dieses Risiko zusätzlich: 2025 wurden in Deutschland rund 35.000 Verkehrsunfälle registriert, bei denen mindestens eine beteiligte Person unter Alkoholeinfluss stand. Das heißt: Im Durchschnitt passierte etwa alle 15 Minuten ein Alkoholunfall. Besonders häufig passieren solche Unfälle nachts und am Wochenende – also zu Zeiten, in denen viele Menschen nach dem Feiern unterwegs sind.
Wer Schuld an einem Unfall hat, steckt das nicht so einfach weg. Studien zeigen, dass Personen, die einen Unfall verursacht haben, häufig starke Schuldgefühle haben und die Unfallerlebnisse nur schwer verarbeiten können. Viele Menschen, die in einen Unfall verwickelt waren, leiden unter Depressionen und Ängsten. Auch dann, wenn sie beim Unfall nicht schwer verletzt wurden.
Welche Regeln gelten?
Die Regeln beim Autofahren sind streng:
Während der zweijährigen Probezeit und für alle bis 21 Jahre gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
Auch sehr geringe Alkoholmengen im Blut (unter 0,5 Promille) führen zu einer Geldstrafe und zu Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit kommt ein Aufbauseminar hinzu. Außerdem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Hat man 0,5 Promille oder mehr im Blut, führt dies zusätzlich zu einem Fahrverbot.
- Für Erwachsene ab 21 Jahren gilt die 0,5-Promille-Grenze. Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ist das Fahren nicht mehr sicher. Deshalb wurde dieser Wert gesetzlich als Grenzwert festgelegt. Wenn man diesen Grenzwert erreicht oder überschreitet, drohen eine Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot.
- Wenn Jugendliche mit 17 Jahren den Führerschein machen, gilt beim begleiteten Fahren für die Begleitperson die 0,5 Promille-Grenze.
Auch beim Radfahren gibt es Promillegrenzen für Alkohol. Ab 0,3 Promille drohen Geldstrafen, wenn man auffällig fährt (z. B. Schlangenlinien, Gleichgewichtsprobleme) oder einen Unfall verursacht. Wenn unter 18-Jährige beim Radfahren alkoholisiert in einen Unfall verwickelt sind, können sie Probleme bekommen, wenn sie später ihren Führerschein machen wollen. Manchmal müssen sie dann vorher ein medizinisch-psychologisches Gutachten ablegen.
Beim Fahren mit Elektrorollern oder E-Scootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
Feiern und sicher nach Hause kommen
Wenn du beim Feiern Alkohol trinkst, denk am besten schon vorher daran, wie du sicher nach Hause kommst. Zum Beispiel:
- Mach mit deinen Freundinnen und Freunden vor der Feier aus, wer nüchtern bleibt und euch nach Hause bringt.
- Nutzt Bus und Bahn oder teilt euch ein Taxi.
- Oder lass dich abholen.
- Du kannst auch bei Freundinnen oder Freunden am Ort übernachten.
Wichtig: Nach Alkohol solltest du niemals selbst Auto, Fahrrad oder E-Scooter fahren.
Plane deinen Heimweg vorher – so musst du später keine riskanten Entscheidungen treffen.